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Der Letter of Intent

In der Praxis wird bei einem Unternehmenskauf zuallererst ein Letter of Intent (LOI) an den Veräußerer übergeben. Der LOI ist gesetzlich nicht geregelt. Er stammt aus dem anglo-amerikanischen Recht und bedeutet übersetzt „Absichtserklärung“. Nichts anderes soll der LOI auch sein. … Weiterlesen

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