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Der Letter of Intent
In der Praxis wird bei einem Unternehmenskauf zuallererst ein Letter of Intent (LOI) an den Veräußerer übergeben. Der LOI ist gesetzlich nicht geregelt. Er stammt aus dem anglo-amerikanischen Recht und bedeutet übersetzt „Absichtserklärung“. Nichts anderes soll der LOI auch sein. … Weiterlesen
Veröffentlicht unter Rechtliche Aspekte
Verschlagwortet mit due diligence, Letter of Intent, LOI, Unternehmenskauf
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