Monatsarchiv: Juli 2016
Anzeige des Machtwechsels nach § 12a Abs. 3 MRG unterlassen – Schadenersatz
Geschäftsführer und Mietergesellschaft haften solidarisch für den Schaden aus der unterlassenen oder verspäteten Anzeige eines Machtwechsels nach § 12a Abs. 3 MRG.
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Achtung Falle: Unternehmensübertragung und Mietzins
Was ist bei der Unternehmensübertragung zu beachten, wenn das Unternehmen Mieter ist? Darf der Vermieter bei einer Unternehmensübertragung den Mietzins anheben? Wenn ja, auf welchen Betrag? Verjährt der angehobene Mietzins? Eintritt des Käufers in den Mietvertrag (beim asset deal) Veräußert … Weiterlesen
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